Stand & Co
Messestandbau & Grafikdesign
Peter Dubovsky e.U.
Wolfshoferamt 88
AT 3572 St. Leonhard / Hw.
Österreich
Firmenbuchnummer: FN 215468 s
UID Nummer: ATU52894104
Geschäftsleitung und Inhaber
Peter Dubovsky
Sparkasse Gars (Horn-Ravelsbach-Kirchberg)
IBAN: AT90 2022 1072 0117 5465
BIC: SPHNAT21XXX
PUNKTlandung Eventdesign & Grafik
Birgit Dubovsky
Wolfshoferamt 88
AT 3572 St. Leonhard / Hw.
Österreich
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN SYSTEMTECHNIK, MESSESTANDBAU, GRAFIKDESIGN, WERBEGESTALTUNG, KOMMUNIKATIONSDESIGN
1.1. Auftragsannahme
Es gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Davon abweichende Vereinbarungen gelten nur in schriftlicher Form. Eigene Einkaufsbedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt.
1.2. Höhere Gewalt, Behinderung
Ereignisse höherer Gewalt (politische Wirren, Brand, Umweltkatastrophen, ... etc.) oder sonstige Behinderungen berechtigen STAND & CO die Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben bzw. vom Vertrag zurück zu treten. In jedem Fall ist STAND & CO durch diese Ereignisse berechtigt, Alternativlösungen zu liefern. Schadenersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen, solange der Verwendungszweck erfüllt ist.
1.3. Abweichungen
Es wird keine Gewähr für Farbechtheit sowie spezifische Gewichte und Maße übernommen, soferne eine bestimmte Eigenschaft nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig. Abweichungen von der Farbe im Rahmen der branchenüblichen Grenzen bleiben vorbehalten. Schwankungen in der Materialzusammensetzung sowie in Porengröße und Farbabweichungen im branchenüblichen Rahmen bleiben vorbehalten.
1.4. Verpflichtung, Urheberrechtsschutz
Unsere Entwürfe, Pläne und Konstruktionen unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Projekte für sein Unternehmen zu STAND & CO eigenen Werbezwecken verwendet werden dürfen.
1.5. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt unter Ausschluß ausländischen Rechts und des UN-Kaufrechts nur österreischisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Horn.
2. SYSTEMTECHNIK
2.1. Preise
Unsere Preise verstehen sich netto in Euro, exkl. der gesetzlich geltenden MwSt. freibleibend ab Werk Sulz/Wienerwald, exkl. der Kosten für Verpackung, Versand und Zoll. Im Angebot nicht ausgewiesene, eventuell anfallende Montage- oder Regieleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet; zzgl. Spesen und Diäten.
2.2. Zahlungsbedingungen
Bei Auftragserteilung ist eine Akontozahlung von 50% des Auftragswertes bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn/Lieferung zu leisten. Die Restzahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Erstaufträgen und bei einem Auftragswert unter € 1.000,00 ist die Zahlung bei Warenübernahme fällig.
2.3. Kleinmengen
Für Aufträge unter € 100,00 wird eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 verrechnet.
2.4. Eigentumsvorbehalt und Mahnwesen
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von STAND & CO. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung sind Zinsen in Höhe von 1,5% p.M. ab Rechnungsdatum zu entrichten. Anfallende Inkassospesen und vorprozessuale Kosten und Mahngebühren sind vom Kunden zu tragen. Die Mahngebühren pro Mahndurchlauf betragen € 25,00.
2.5. Lieferfrist, Liefertermin
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung oder dem Eingang der in Punkt 2.2 beschriebenen Akontozahlung. Der Liefertermin gilt mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfrist oder –termin sind ausgeschlossen. Im Angebot nicht ausgewiesene Lieferkosten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
2.6. Verpackung, Versand und Gefahrenübergang
Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert verrechnet. STAND & CO versendet nur auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Beschädigungen bei Bahnversand muß der Empfänger sofort bescheinigen lassen bzw. erst beim Auspacken erkennbare Schäden der Bahn schriftlich innerhalb von 7 Tagen mitteilen. Transportschäden bei LKW-Versand müssen sofort bei Empfang der Ware vermerkt und vom Fahrer bescheinigt werden. Spätere Schadensmeldungen werden nicht anerkannt.
2.7. Warenrücknahme
Warenrücknahme erfolgt nur bei schriftlicher Zustimmung und unter Vorbehalt einer Wertminderung.
Gutschriften erfolgen erst nach geprüftem Wareneingang. Rückgaben können nicht vor Gutschriftvorlage von unseren Rechnungen abgesetzt werden.
Von der Rücknahme generell ausgeschlossen sind ausnahmslos alle Sonderanfertigungen, die für einen Kunden oder eine Veranstaltung maß- oder designgefertigt wurden.
2.8. Beanstandungen und Reklamationen
Mängelrügen hat der Kunde innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind sofort nach Entdeckung schriftlich zu rügen, spätestens jedoch 1 Monat nach Empfang der Ware. Bei gerechtfertigten Mängel erfolgt eine Ersatzlieferung innerhalb einer angemessener Frist. Es besteht kein Anspruch auf Kostenminderung oder Schadenersatz.
2.9. Haftung für Produktschäden
Kunden, die unsere Produkte vor dem Weiterverkauf verändern, haften für auftretende Produktschäden, sofern die Schäden auf den vorgenommenen Änderungen beruhen.
2.10. Stornierungen von Lieferungen, Änderungen von Bestellungen
Der Kunde hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr von 30% des Kaufpreises zuzüglich der bereits angefallenen Projektkosten (Materialkosten, Fremdkosten, Arbeitszeiten) ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurück zu treten. Bei Änderung der Bestellung erfolgt eine Nachverrechnung des Mehraufwandes.
3. MESSESTANDBAU – MIETE
3.1. Preise
Unsere Mietpreise verstehen sich netto in Euro exkl. der aktuell geltenden MwSt.. Die Mietpreise gelten für einmalige Verwendung bei normal üblicher Messedauer, jedoch für maximal 10 Tage. Kosten für nachträgliche Projektänderungen werden nach Aufwand verrechnet. Für Aufträge, die weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vergeben werden, wird ein Last-Minute-Zuschlag von 25% verrechnet.
3.2. Zahlungsbedingungen
Bei Auftragserteilung ist eine Akontozahlung von 50% des Auftragswertes bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Die Restzahlung wird ab Aufbaufertigstellung und Rechnungslegung innerhalb von 8 Tagen fällig. Bei verspäteter oder gestundener Zahlung sind Zinsen in Höhe von 1,5% p.M. ab Rechnungsdatum zu entrichten.
3.3. Eigentumsvorbehalt und Mahnwesen
Jede Bearbeitung, Veränderung und Verunreinigung der vermieteten Objekte ist verboten. Ein vom gegenständlichen Vertrag abweichender Gebrauch ist unzulässig. Eine Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet. Anfallende Inkassospesen und vorprozessuale Kosten und Mahngebühren sind vom Kunden zu tragen.
3.4. Rechte Dritter
Der Kunde ist nur berechtigt, das Mietmaterial mit Sorgfalt für eigene Zwecke zu verwenden. Er hat das Messematerial von Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung von Eingriffen Dritter erfordelich sind.
3.5. Rücktritt des Kunden
Tritt der Kunde gleich aus welchen Gründen vom Vertrag zurück, werden 25% des Auftragswertes als Rücktrittskosten berechnet. Bei Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Montagebeginn sind 50% und bei weniger als einer Woche 75% des Mietbetrages zu zahlen.
3.6. Haftung, Gefahrenübergang, Übergabe
Wir verwenden regelmäßig gewartetes, wiederverwendbares Material in gebrauchsfähigem und gereinigtem, dem Verwendungszweck entsprechendem Zustand. Ist am Messestand bei Erfüllung des Auftrages entsprechend dem Auftragsinhalt und –umfang der Kunde oder ein Vertreter des Kunden nicht anwesend, so gilt das Mietgut mit Abstellen bzw. Aufstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben. Dies ist auch der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Kunde für jeden Schaden, Verlust und Verunreinigung, wie z.B. durch Diebstahl, Beschlagnahmung, Zerstörung oder Verunreinigung. Wir empfehlen dem Kunden den Abschluß einer Schadensversicherung. Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung und Verunreinigung auch durch Dritte mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. den Reinigungskosten. Für Schäden, die durch mangelnde Funktion während der Veranstaltung entstehen, können keine Ansprüche gestellt werden.
3.7. Reklamation
Reklamationen jedweder Art können nur schriftlich vor Messebeginn anerkannt werden. Sie müssen zwingend mit Foto und Beschreibung des Mangels begründet und dokumentiert werden.
3.8. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietverhältnis endet mit dem Veranstaltungsende. Mit diesem Zeitpunkt ist STAND & CO berechtigt, Ihre Mietobjekte vom Messestandplatz abzuholen. STAND & CO haftet nicht für Gegenstände des Kunden oder Dritten, die sich bei Abholung auf dem Messestandplatz befinden. Grundsätzlich ist der Kunde verpflichtet, bei Ende der vereinbarten Mietdauer die Mietobjekte unverzüglich an STAND & CO wie vereinbart und im gereinigten Zustand zurückzustellen. Bei verspäteter Rückgabe hat er jeden Schaden zu ersetzen und ein tägliches Benützungsentgeld in Höhe von 25% des Mietpreises zu bezahlen. Diese Bestimmung unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Der Kunde haftet STAND & CO für alle erforderlichen Reparaturen, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten, die nicht auf normale Abnützung des Mietobjektes zurückzuführen sind.
Stand: Dezember 2017